Preise für Privat krankenversicherte Patienten

Die Berechnung unseres Behandlungshonorars richtet sich nach der vom OLG Karlsruhe (AZ: 13 U 281/93) für angemessen befundenen Privatsätze. Hier wurde von den Gerichten unterstrichen, dass Heilbehandlungen generell mit dem 2,3 fachen VdeK- Satz angemessen vergütet sind. Wir berechnen gemäß der GebüTh die sie bei uns einsehen können.

Weitere Informationen zu den Preisen in Privatpraxen finden sie unter www.privatpreise.de/ und hier www.vdek.com.